AGB
AGB
1. Nutzung und Vervielfältigung von Software
(1) Die Nutzung und die Vervielfältigung von Programmen richten sich ausschließlich nach den in den jeweiligen Kauf- oder Lizenzverträgen enthaltenen Bestimmungen. Für Produkte, die von Softwareschmiede Höffl GmbH lediglich vertrieben werden, gelten die Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen des Herstellers.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; evtl. weitergehende Gewährleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Kauf- bzw. Lizenzverträgen.
2. Lieferung von Computern, computerperipheren Geräten und Systemen, BDE-Terminals, Computerzubehör (Hardware)
(1) Die Lieferung von Hardware erfolgt nur nach schriftlichem Auftrag. Es gelten die im Liefervertrag vereinbarten Bedingungen. Für die Gewährleistung gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
(2) Für Installationen und Systemimplementierungen, die von Softwareschmiede Höffl GmbH im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware ausgeführt werden, über- nimmt Softwareschmiede Höffl GmbH die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten und -fristen.
3. Schulungen, Seminare
(1) Die Teilnahme an Seminaren und anderweitigen Schulungen sowie Informations-Veranstaltungen – kurz Maßnahmen genannt – der Softwareschmiede Höffl GmbH bedürfen der namentlichen schriftlichen Anmeldung der Teilnehmer. Dies gilt auch für Maßnahmen, für die Softwareschmiede Höffl GmbH die Teilnahme nur vermittelt. Die Anmeldung gilt als verbindliche Erklärung, sämtliche mit der Teilnahme an der Maßnahme verbundenen Kosten für die gemeldeten Teilnehmer zu übernehmen. Die Bestätigung des Angebots und die Anmeldung gelten als Vertragsabschluss.
(2) Das Honorar für die Maßnahme und evtl. entstehende Nebenkosten sind nach der Maßnahme bei Rechnungsstellung zu entrichten. Die Kosten für Tagungsunterlagen und/oder Begleitmaterial sind darin enthalten.
(3) Bei Rücktritt von der Teilnahme ist Softwareschmiede Höffl GmbH spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu benachrichtigen (Eingang bei Softwareschmiede Höffl GmbH). In diesem Falle beträgt die Ausfallsentschädigung ein Drittel des fälligen Honorars. Für Kosten, die wegen des Rücktritts von dritter Seite berechnet werden, tritt Softwareschmiede Höffl GmbH nicht ein. Erfolgt ein Rücktritt innerhalb einer kürzeren Frist oder bleibt ein Teilnehmer der Maßnahme fern, so sind das vereinbarte Honorar und evtl. entstandene Nebenkosten in voller Höhe fällig.
(4) Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer von Softwareschmiede Höffl GmbH angebotenen Maßnahme besteht bei unverschuldeter Nichtdurchführung seitens der Softwareschmiede Höffl GmbH selbst dann nicht, wenn das Honorar bereits entrichtet ist. Kommt eine Maßnahme nicht zustande, werden gemeldete Teilnehmer so frühzeitig wie möglich verständigt, es sei denn höhere Gewalt verhindert dies. Für die den Teilnehmern entstandenen anderweitigen Kosten tritt Softwareschmiede Höffl GmbH nicht ein. Bereits entrichtete Honorarzahlungen werden erstattet.
(5) Inhalte und Qualität der Maßnahmen orientieren sich am jeweils letzten Stand der die Materie betreffenden Erkenntnisse. Eine Haftung für unvollständige oder unrichtige Inhalte von Maßnahmen oder der dabei zur Verwendung kommenden Tagungsunterlagen oder/und Begleitmaterialien oder unvollständige oder unrichtige Darlegungen einzelner Unterrichtender übernimmt Softwareschmiede Höffl GmbH nicht.
4. Untersuchungs- und Rügepflicht
Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der in den Punkten 1 und 3 genannten Lieferungen und Leistungen sind Softwareschmiede Höffl GmbH innerhalb von acht Werktagen nach Feststellung durch Einschreibebrief in detaillierter Darstellung mitzuteilen.
5. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
(1) Für die in den Punkten 1 und 3 genannten Lieferungen und Leistungen gelten die in den jeweiligen Kauf- bzw. Lieferverträgen vereinbarten Zahlungsbedingungen.
(2) An den gelieferten Programmen und Waren behält sich Softwareschmiede Höffl GmbH bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen, oder später aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis entstehender Forderungen, das verlängerte Eigentum mit Vorausabtretungsklausel vor. Bei Bezahlung durch Scheck, Bankeinzug oder Wechsel bis zu deren unwiderruflicher Einlösung und Wertstellung. Für Forderungen aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gelieferte Hardware, und zwar auch dann, wenn die aus der Lieferung der Hardware resultierende Forderung beglichen ist.
(3) Softwareschmiede Höffl GmbH behält sich vor, innerhalb des Programms ausstehende Zahlungen zu überprüfen, entsprechende Warnhinweise zu geben und das Programm über einen speziellen Freischaltcode zu sperren.
(4) Softwareschutzstecker sind Eigentum der Softwareschmiede Höffl GmbH und werden dem Anwender für die Dauer der Nutzung zur Verfügung gestellt. Bei Lizenzwechsel oder Nutzungsende ist dieser innerhalb einer Woche zurückzusenden.
(5) Der Kunde übernimmt die Haftung für zurück gesandte Softwareschutzstecker. Die Rücksendung hat im eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Versandgebühren trägt der Absender.
6. Haftung
Softwareschmiede Höffl GmbH haftet bei Sachschäden lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und die leitenden Angestellten des Unternehmens, sofern nicht eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Für sonstige Schäden gilt, dass im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Softwareschmiede Höffl GmbH oder unsere Erfüllungsgehilfen unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
7. Überschneidung mit anderen Geschäftsbedingungen
Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrags, den Softwareschmiede Höffl GmbH mit Kunden über von ihr zu erbringende Leistungen abschließt, die in den Punkten 1, 2 und 3 genannt sind. Sofern Kunden von Softwareschmiede Höffl GmbH eigene AGB verwenden, kommt der Vertrag auch ohne die ausdrückliche Einigung über die Einbeziehung von AGB zustande. Stimmen die AGB des Kunden mit denen von Softwareschmiede Höffl GmbH überein, gelten sie als vereinbart. Enthalten diese AGB Bestimmungen, die in den AGB des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die AGB von Softwareschmiede Höffl GmbH
8. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie anderweitige Zusicherungen und Abmachungen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Softwareschmiede Höffl GmbH.
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, anfechtbar oder sonst wie unwirksam sein sollten, wird dadurch nicht die grundsätzliche Wirksamkeit dieser AGB berührt. Die ungültige Bestimmung ist vielmehr durch diejenige zu ersetzen, die dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommt.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, gilt Mannheim als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: Juni 2002